Betreff
Beschluss der Stadt Südliches Anhalt zur Selbstbindung an die Verwaltungspraxis- Ermessensausübung als Bindungswirkung für die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien im Südlichen Anhalt "Masterplan"
Vorlage
EGSA/029/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Parallel zu den Informationsveranstaltungen mit den Bürgern im Jahr 2023 sind die vorhabenbezogenen Bebauungspläne „FFPVA“ Nr. 01/23 – 20/23 im Cluster 1 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung im Gesamtprojekt „FUHNE“ gelangt und im Stadtrat beschlossen worden.

Derzeitig prüft die Verwaltung mit Unterstützung der beauftragten Planungsbüros die Stellungnahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung der Träger Öffentlicher Belange zu den Planungsentwürfen und bereitet die Abwägung vor. Gleichzeitig werden dazu Gespräche mit den Trägern Öffentlicher Belange und den Vorhabenträgerinnen zur Vorbereitung des Auslegungsbeschlusses durchgeführt.

Alle Beteiligten sind sich einig, dass zur raumordnerischen Steuerung, in Vorbereitung zu dem derzeitig in der Aufstellung befindlichen gemeinsamen Flächennutzungsplan, ein atmungsaktives Instrument zur Raumordnung erforderlich ist. Aufgrund einer nicht durchgängigen Privilegierung ist die geplante Aufstellung eines sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien nicht möglich. Um dennoch die notwendigen Belange der Raumordnung abzubilden, wurde sich zum Scoppingtermin der Raumordnung am 22.02.2024 unter allen Anwesenden auf den in der Anlage beigefügten Gesamtplan verständigt.

Dieser umfasst derzeitig das Integrierte Energiekonzept “FUHNE“, fortgeschrieben in der Gesamtschau auf den aktuellen Stand. Enthalten sind alle EE Anlagengebiete PV, die derzeitig geplanten Wärmenetze in den Ortschaften, die Standorte der derzeitig erkundeten Heizzentralen, die von der Stadt Südliches Anhalt zur Stellungnahme an die Regionalplanung angegebenen Suchräume für Windeignungsgebiete, Flur – und Territorialgrenzen sowie sonstige, der Erläuterung dienende Planzeichen.

Der Masterplan dient der Verwaltung in der Praxis unabhängig von dem Gebot zur Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG die Grundlage zur Beurteilung von Anträgen zum Ausbau von Anlagen der Erneuerbaren Energie im Hoheitsgebiet der Stadt Südliches Anhalt. Gleichzeitig steht der Masterplan der Stadt Südliches Anhalt als Orientierungshilfe für die Gesamtheit der derzeitig geplanten Ausbauvorhaben zur Seite.

Subsumiert mit der Potentialanalyse und des am 28.02.2024 gefassten Beschlusses zur Beteiligung der Stadt Südliches Anhalt an dem derzeitig in der Aufstellung befindlichen Sachlichen Teilplanes Wind 2027, soll somit auf die Raumordnung und Raumbedeutsamkeit der Erzeugungsanlagen in der Stadt Südliches Anhalt Einfluss genommen werden. Der Plan ist die Grundlage zur Bilanzierung der Flächeninanspruchnahme für Freiraumflächen im Stadtgebiet. Gleichzeitig dient er zur Ermessensentscheidung bei der Beurteilung anderer Vorhabenträger bei dem begehren eines Aufstellungsbeschlusses für vergleichbare raumbedeutsame Anlagen.