Betreff
Abwägung und Beschluss der Stadt Südliches Anhalt zur Stellungnahme des vorgelegten Arbeitsstandes der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg unter Berücksichtigung künftiger Anforderungen an die Energiepolitik sowie Beauftragung der Verwaltung für das Antragsverfahren zur Zielabweichung vom Sachlichen Teilplan Wind 2018
Vorlage
EGSA/024/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Von der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde am 10.01.2024.der Arbeitsstand zum geplanten Entwurf „Sachlicher Teilplan Wind 2027“ an den Bürgermeister übergeben.

Die Regionale Planungsgemeinschaft möchte mit Stand Q1 2024 ca. 1.147 ha Windeignungsflächen in den Entwurf zum Sachlichen Teilplan Wind 2027 einbringen. Dies entspricht einem Flächenwert von 5,4 % des Gesamtflächenwertes der Stadt Südliches Anhalt. Zur Raumentfaltung sei auf die Anlage 2 verwiesen. In der Anlage 2 sind ebenfalls die Flächen berücksichtigt, in denen Windkraftanlagen derzeitig außerhalb der Windeignungsgebiete im Südlichen Anhalt stehen. Die Gesamtflächeninanspruchnahme, unter Berücksichtigung zuvor genannter außerhalb stehender Anlagen von Eignungsgebieten, beträgt somit 1.347 ha (200 ha außerhalb).

Mit Schreiben vom 26.05.2023 hat die Stadt Südliches Anhalt bereits zu der Bekanntmachung und Aufforderung zu Anregungen und Bedenken zum geplanten Entwurf Teilplan Wind 2027 eine Stellungnahme verfasst. Entgegen den Anregungen der Stadt Südliches Anhalt die künftige Ausbaugröße auf 3,5% (670ha) zu begrenzen, wurde nunmehr die damalige Flächengröße der Regionalen Planungsgemeinschaft von 5,93% (1.136ha) auf nunmehr 7,03% (1.347ha) aufgestuft.

Dies ist aus Sicht der Stadt Südliches Anhalt nicht hinnehmbar.

Zur Vollständigkeit des Sachverhaltes sein noch auf folgendes Hingewiesen:

Es ist anzunehmen, dass die regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg trotz dieses Beschlsses nahezu an den von Ihnen vorgeschlagen Flächengrößen für den Entwurf STPW 2027 festhalten wird. In der förmlichen Beteiligung zum Entwurf wird die Stadt Südliches Anhalt dann zur öffentlichen Stellungnahme aufgefordert. Der hiermit gefasste Beschluss wird ausschließlich ein weiches Kriterium in der Abwägung darstellen und muss gegebenenfalls bedarfsbezogen verbessert werden. Dennoch ist es aus Sicht der Stadtverwaltung wichtig, an den bereits festgelegten Potentialen festzuhalten.