Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen auf dem PSK 1113302710.783100 für die Beschaffung von Büromöbeln
Vorlage
EGSA/268/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) i.V.m. § 5 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über überplanmäßige Aufwendungen für die Beschaffung von Büromöbeln auf dem Produktsachkonto 1113302710.783100  in Höhe von 30.500 €. Die für die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben benötigten Mittel werden aus dem Produktsachkonto 5453062000.785300 bereitgestellt.