Verpflichtung der nachrückenden ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates Wieskau auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch den Ortsbürgermeister
Verpflichtung der nachrückenden ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates Wieskau auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch den Ortsbürgermeister