Betreff
Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit, Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für die Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters sowie Festlegung des Termins für die Beschlussfassung über die Zulassung von Bewerbern zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Edderitz
Vorlage
EDD/083/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz legt als Wahltag für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Edderitz, den 19. August 2007 fest.

Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. (§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)).

Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 02. September 2007 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GO LSA).

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz setzt das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den 24.07.2007, 18.00 Uhr, fest (§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt).

Der Termin für die Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeinderat der Gemeinde Edderitz wird auf den 02.08.2007 festgesetzt (§ 30 Abs. 2 KWG LSA).