Betreff
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch "Flächennutzungsplan der Stadt Südliches Anhalt - Neuaufstellung"
Vorlage
EGSA/137/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Stadt Südliches Anhalt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Südliches Anhalt mit einer Größe von ca. 193,1 km². Dazu gehören die Gemarkungen: Cosa,Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Gnetsch, Görzig Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Riesdorf, Reupzig, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Wieskau, Weißandt-Gölzau, Wörbzig und Zehbitz. Die Verwaltung wird beauftragt:
|