Betreff
Beschluss zur Feststellung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau
Vorlage
EGSA/072/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt wie folgt:

1.    Auf Grund des § 6 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und den Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau.

2.    Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt unter Mitwirkung des Bauamtes sowie des beauftragten Planungsbüros die 2. Änderung des gemeinsamen Flächen-nutzungsplanes zur Genehmigung beim Landkreis Anhalt- Bitterfeld vorzulegen.

4.    Die Erteilung der Genehmigung und das Wirksamwerden der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes sind alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen oder über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der wirksame Flächennutzungsplan ist gemäß § 6a BauGB in das Internet einzustellen.