Betreff
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 02/22 "Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau" im Ortsteil Wieskau der Stadt Südliches Anhalt sowie die ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Vorlage
EGSA/070/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt:

1.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. I S. 2023 Nr. 6) beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt den Bebauungsplan Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“ in Wieskau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

2.    Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.

3.    Das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienst-stunden eingesehen oder über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ebenso ist der Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt zur Möglichkeit der Einsichtnahme für jedermann einzustellen.

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt unter Mitwirkung der Bauverwaltung und des Planungsbüros das Inkrafttreten der Satzung bei den entsprechenden Behörden anzuzeigen.