Betreff
Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr,11/23 "Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Zehbitz" der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/033/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Zehbitz (s. auch Anlage):
Teilfläche 1: Flur 7, Flurstücke 54 und 55
Teilfläche 2: Flur 7, Flurstücke 33 bis 44
Teilfläche 3: Flur 7, Flurstücke 11 bis 19
Teilfläche 4: Flur 6, Flurstücke 55 und 56
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.