Betreff
Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/23 "Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Fraßdorf" der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/022/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Fraßdorf“ der Stadt Südliches Anhalt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fraßdorf (s. auch Anlage): Flur 2: Flurstücke
28, 29, 30, 50 (teilw., 51, 52, 53, 54, 55, 56) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
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