Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zur Bauvoranfrage "Errichtung eines Einfamilienhauses" im Ortsteil Wehlau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/004/2023
Art
Beratungsvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt für die Bauvoranfrage „Errichtung eines Einfamilienhauses“ in der Dorfstraße im OT Wehlau der Stadt Südliches Anhalt, Flur 4, Flurstücke 18, 19 und 20, Gemarkung Zehbitz.