Betreff
Beschluss der Potentialanalyse für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen "Alternativflächenprüfung - Stufe 3"
Vorlage
EGSA/170/2022
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt:

 

1.    Das in Anlage beigefügte Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen („Potentialanalyse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen“ der StadtLandGrün, Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR Stand Oktober 2022 mit der Vorhaben-Nr. 21-443).

2.    Das Standortkonzept „Potentialanalyse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen“ wird insgesamt zu Informationszwecken für potenzielle Vorhabenträger und die interessierte Öffentlichkeit veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend gem. § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung und im Internet auf der Unterseite „Service“ (http://www.suedliches-anhalt.de/).

3.    Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, das Standortkonzept „Potentialanalyse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen“ bei Initiativen zur Vorhabenentwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen und bei der Einleitung und Planaufstellungsverfahren für Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Kriterien der Potentialanalyse sind von Vorhabenträgern möglichst zu erfüllen (ins. 100 m Abstande zu Ortslagen, Vorhabengröße von 30 ha, 5 % Gebietsnutzung pro Gemarkung).

4.    Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beauftragt den Bau-, Industrie-, Landwirtschaft und Gewerbeförderungsausschuss spätestens im Jahr 2025 eine Validierung des Standortkonzepts „Potentialanalyse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen“ vorzusehen.

5.    Bei an die Stadt Südliches Anhalt bzw. den Stadtrat herangetragene Initiativen zur Vorhabenentwicklung einschließlich der Durchführung der notwendigen Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage der Ergebnisse des Standortkonzepts „Potentialanalyse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen“ der Flächeneignung im Einzelnen geprüft. Dabei ist von Vorhabenträgern in jedem Fall die generelle Flächenverfügbarkeit nachzuweisen, z.B. durch Vorlage eines Eigentumsnachweises oder eines geschlossenen Nutzungsvertrages.

6.    Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt begrüßt, wenn an die Stadt Südliches Anhalt bzw. den Stadtrat herangetragene Initiativen zur Vorhabenentwicklung einschließlich der Durchführung der notwendigen Bauleitplanverfahren mit einem Energiekonzept zur dezentralen Verwendung des in den Freiflächenphotovoltaikanlagen erzeugten Stroms im Stadtgebiet verbunden wird. Die Stadt verfolgt das Ziel, relevante Anteile der Energieversorgung für private Haushalte, kommunale Einrichtungen und regionale Unternehmen durch Freiflächenphotovoltaikanlagen zu generieren.