Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der
Stadt Südliches Anhalt beschließt: 1.
Das in Anlage
beigefügte Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen
(„Potentialanalyse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen“ der
StadtLandGrün, Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid
Friedewald GbR Stand Oktober 2022 mit der Vorhaben-Nr. 21-443). 2.
Das Standortkonzept „Potentialanalyse für die
Errichtung von Photovoltaikanlagen“ wird insgesamt zu Informationszwecken für
potenzielle Vorhabenträger und die interessierte Öffentlichkeit
veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend gem. § 15 Absatz 2
der Hauptsatzung und im Internet auf der Unterseite „Service“ (http://www.suedliches-anhalt.de/). 3.
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
beschließt, das Standortkonzept „Potentialanalyse für die Errichtung von
Photovoltaikanlagen“ bei Initiativen zur Vorhabenentwicklung von
Freiflächenphotovoltaikanlagen und bei der Einleitung und
Planaufstellungsverfahren für Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Kriterien
der Potentialanalyse sind von Vorhabenträgern möglichst zu erfüllen (ins. 100
m Abstande zu Ortslagen, Vorhabengröße von 30 ha, 5 % Gebietsnutzung pro
Gemarkung). 4.
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
beauftragt den Bau-, Industrie-,
Landwirtschaft und Gewerbeförderungsausschuss spätestens im Jahr 2025 eine
Validierung des Standortkonzepts „Potentialanalyse für die Errichtung
von Photovoltaikanlagen“ vorzusehen. 5.
Bei an die Stadt Südliches Anhalt bzw. den
Stadtrat herangetragene Initiativen zur Vorhabenentwicklung einschließlich
der Durchführung der notwendigen Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage der
Ergebnisse des Standortkonzepts „Potentialanalyse für die Errichtung von
Photovoltaikanlagen“ der Flächeneignung im Einzelnen geprüft. Dabei ist von
Vorhabenträgern in jedem Fall die generelle Flächenverfügbarkeit
nachzuweisen, z.B. durch Vorlage eines Eigentumsnachweises oder eines
geschlossenen Nutzungsvertrages. 6. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt begrüßt, wenn an
die Stadt Südliches Anhalt bzw. den Stadtrat herangetragene Initiativen zur
Vorhabenentwicklung einschließlich der Durchführung der notwendigen
Bauleitplanverfahren mit einem Energiekonzept zur dezentralen Verwendung des
in den Freiflächenphotovoltaikanlagen erzeugten Stroms im Stadtgebiet
verbunden wird. Die Stadt verfolgt das Ziel, relevante Anteile der
Energieversorgung für private Haushalte, kommunale Einrichtungen und
regionale Unternehmen durch Freiflächenphotovoltaikanlagen zu generieren. |