Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben "Solarpark Großbadegast" im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige Aufhebung der Beschlussvorlage EGSA/097/2022
Vorlage
EGSA/149/2022
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Solarpark Großbadegast“ des Bauherrn SUNfarming GmbH, Neue Straße in 06369 Südliches Anhalt OT Großbadegast, Flur 3, Flurstück 312, Gemarkung Großbadegast, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 02/20 „Solarpark Großbadegast-Erweiterung“ OT Großbadegast das gemeindliche Einvernehme zu erteilen.

 

Gleichzeitig wird der Beschluss (EGSA-BIA-04-05/2022) mit der Vorlagen Nummer EGSA/097/2022 vom 21.06.2022 aufgehoben.