Betreff
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau
Vorlage
EGSA/105/2022
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau in der Gemarkung Wieskau gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie von den Nachbargemeinden Stellungnahmen zum Vorentwurf eingeholt

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Fläche der ehemaligen Kiesgrube in Wieskau, die Flurstücke 224, 225, 226 und Teilbereiche der Flurstücke 220, 221, 222 und 223, Flur 1, Gemarkung Wieskau.