Betreff
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/22 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Kiesgrube Wieskau" im Ortsteil Wieskau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/104/2022
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 02/22 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kiesgrube Wieskau“ im Ortsteil Wieskau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie von den Nachbargemeinden Stellungnahmen zum Vorentwurf eingeholt. Die frühzeitige Beteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Fläche der ehemaligen Kiesgrube in Wieskau, die Flurstücke 224, 225, 226 und Teilbereiche der Flurstücke 220, 221, 222 und 223, Flur 1, Gemarkung Wieskau.