Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 02/22 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kiesgrube Wieskau“ im Ortsteil Wieskau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt
in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat. Parallel
dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sowie von den Nachbargemeinden Stellungnahmen zum Vorentwurf eingeholt. Die
frühzeitige Beteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu
machen.
Der Geltungsbereich umfasst die Fläche der ehemaligen Kiesgrube in
Wieskau, die Flurstücke 224, 225, 226 und Teilbereiche der Flurstücke 220, 221,
222 und 223, Flur 1, Gemarkung Wieskau.