Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf
der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil
Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß dem als Anlage beigefügten
Plan mit textlichen Festsetzungen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr.
01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im
Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt
beinhaltet eine Teilfläche von ca. 7.360 m² der Flurstücke 1071,1072, 1005,
1006, 1073, 1074, 22/1, 22/2, 22/6, 22/5, 22/4, 28/1 und 29 (alle
teilweise) in der Flur 2 der Gemarkung Hinsdorf und wird begrenzt durch:
im Norden : Straße
"Siedlung" (Flurstück 79 der Flur 2, Gemarkung Hinsdorf)
im Osten : Wohngebäude Ecke "Siedlung" /
"Neue Reihe" (Flurstück 31 der Flur 2,
Gemarkung
Hinsdorf
im Süden : die Bebauung entlang der
"Hauptstraße" (identisch mit den Flurstücken
im
Geltungsbereich)
im Westen : Wohnbebauung Ecke
"Siedlung" / " Parkstraße" (Flurstück 14 der Flur 2,
Gemarkung
Hinsdorf)
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
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