Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen. Der
räumliche Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil
Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt beinhaltet eine
Teilfläche von ca. 7.360 m² der Flurstücke 1071,1072, 1005, 1006, 1073, 1074,
22/1, 22/2, 22/6, 22/5, 22/4, 28/1 und 29 (alle teilweise) in der Flur 2 der
Gemarkung Hinsdorf und wird begrenzt
durch: im
Norden : Straße "Siedlung" (Flurstück
79 der Flur 2, Gemarkung Hinsdorf) im
Osten : Wohngebäude Ecke "Siedlung" /
"Neue Reihe" (Flurstück 31 der Flur 2, Gemarkung Hinsdorf im
Süden : die Bebauung entlang der
"Hauptstraße" (identisch mit den Flurstücken im Geltungsbereich) im
Westen : Wohnbebauung Ecke
"Siedlung" / " Parkstraße" (Flurstück 14 der Flur 2, Gemarkung Hinsdorf) Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
§ 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |