Betreff
Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 "Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf" der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
Vorlage
EGSA/202/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014  „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt beinhaltet eine Teilfläche von ca. 7.360 m² der Flurstücke 1071,1072, 1005, 1006, 1073, 1074, 22/1, 22/2, 22/6, 22/5, 22/4, 28/1 und 29 (alle teilweise) in der Flur 2 der Gemarkung Hinsdorf und wird  begrenzt durch:

 

im Norden  : Straße "Siedlung" (Flurstück 79 der Flur 2, Gemarkung Hinsdorf)                 

im Osten    :  Wohngebäude Ecke "Siedlung" / "Neue Reihe" (Flurstück 31 der Flur 2,

                      Gemarkung Hinsdorf

im Süden   :  die Bebauung entlang der "Hauptstraße" (identisch mit den Flurstücken

                      im Geltungsbereich)                

im Westen :  Wohnbebauung Ecke "Siedlung" / " Parkstraße" (Flurstück 14 der Flur 2,

                      Gemarkung Hinsdorf)

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und  § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.