Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-143-13/2011

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) das Ausscheiden von Herrn Michael Graf aus dem Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt infolge des dem Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt erklärten Mandatsverzicht fest.

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Stadtrat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung.