Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bauantrag „Errichtung Tanklager“ des Bauherrn Schüssler Novachem GmbH, Werkstraße, Flur 3, Flurstücke 1008 und 1013  in der Gemarkung Edderitz

 

die Entscheidung über die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens zu vertagen.

 

 

Die Gemeinde Edderitz weist darauf hin, dass das geplante Vorhaben nicht nur wie im Bauantrag angegeben das Flurstück 1008 der Flur 3 betrifft, auch das Flurstück 1013 ist betroffen.