Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Edderitz gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EDD/089/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bauantrag „Errichtung Tanklager“ des Bauherrn Schüssler Novachem GmbH, Werkstraße, Flur 3, Flurstücke 1008 und 1013  in der Gemarkung Edderitz

 

das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Baugesetzbuch zu versagen.

 

alternativ

 

die Entscheidung über die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens zu vertagen.

 

 

Die Gemeinde Edderitz weist darauf hin, dass das geplante Vorhaben nicht nur wie im Bauantrag angegeben das Flurstück 1008 der Flur 3 betrifft, auch das Flurstück 1013 ist betroffen.