Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt erklärt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Vorhaben „Umplanung der genehmigten Windenergieanlage vom Typ
Vestas VC 150-4.2MW, Nabenhöhe 166m, Rotordurchmesser 150m, Gesamthöhe
241m, Leistung 4.200kW auf eine des Typs Vestas V150-5.6MW, Nabenhöhe 169m,
Rotordurchmesser 150m, Gesamthöhe 244m, Leistung 5.600kW im Windpark
Weißandt-Gölzau II. Reduzierung des Fundamentursprungs von 89m auf 86m, die
Gesamthöhe üNN bleibt gleich (330m)“, Flur 3, Flurstück 15, Gemarkung
Weißandt-Gölzau, gemäß § 35 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zum beantragten Vorhaben.
|