Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauvorhaben "Umplanung der genehmigten Windenergieanlage vom Typ Vestas VC150-4.2 MW, Nabenhöhe 166m, Rotordurchmesser 150m, Gesamthöhe WEA 241m; auf eine des Typs Vestas V150-5.6MW" in der Gemarkung Weißandt-Gölzau
Vorlage
EGSA/180/2020
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Vorhaben „Umplanung der genehmigten Windenergieanlage vom Typ Vestas VC 150-4.2MW, Nabenhöhe 166m, Rotordurchmesser 150m, Gesamthöhe 241m, Leistung 4.200kW auf eine des Typs Vestas V150-5.6MW, Nabenhöhe 169m, Rotordurchmesser 150m, Gesamthöhe 244m, Leistung 5.600kW im Windpark Weißandt-Gölzau II. Reduzierung des Fundamentursprungs von 89m auf 86m, die Gesamthöhe üNN bleibt gleich (330m)“, Flur 3, Flurstück 15, Gemarkung Weißandt-Gölzau, gemäß § 35 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zum beantragten Vorhaben.