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Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Errichtung einer nichttragenden Außenwand incl. Ringanker nach Teilabbruch Westflügel" in der Schulstraße im Ortsteil Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt
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17.09.2013 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss TOP 8.3 öffentlich - Entscheidung
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