Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf des
vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“
der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig, bestehend aus der Planzeichnung
Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom 10.03.2022
sowie dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom
10.03.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, -
den Entwurf des vorzeitigen
Bebauungsplanes Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches
Anhalt, Ortsteil Görzig nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen -
Ort und Dauer der Auslegung
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, ortsüblich bekannt zu machen. Das vom Vorhabenträger beauftragte
Planungsbüro wird ermächtigt, -
die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der
Auslegung zu benachrichtigten und ihnen die erforderlichen Unterlagen für die
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme
zuzuschicken. |