Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauvorhaben "Errichtung Einfamilienhaus mit Garage, hier: Antrag auf Befreiung" im Ortsteil Körnitz der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/029/2022
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Errichtung Einfamilienhaus mit Garage“ der Bauherren Christina Jachmann und Philipp Honsa, Siedlungsweg in 06386 OT Körnitz, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Körnitz-Ost“ gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt, zu der beantragten Befreiung, von der Festsetzung zur Anzahl der Vollgeschosse.