Betreff
Aufhebungbeschluss zum Beschluss EGSA-SR-06-02/2020 des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt (Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen im Windpark Quellendorf I unter Berücksichtigung des Repowering von 2 technisch veralteten Windenergieanlagen im Landkreis Harz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes- Immissionsschutzgesetz)
Vorlage
EGSA/047/2020
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt die Aufhebung des Beschlusses EGSA-Sr-06-02/2020
vom 11.03.2020 des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt (Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung
und Betrieb von 3 Windenergieanlagen im Windpark Quellendorf I unter
Berücksichtigung des Repowering von 2 technisch veralteten Windenergieanlagen
im Landkreis Harz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-
Immissionsschutzgesetz). |