Beschlussvorschlag: Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Errichtung barrierefreier Zugang / Rampe
zur Adlerapotheke“ der Antragstellerin Frau Ines Fechner im Ortsteil Stadt
Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Jahnstraße 19, Flur 7, Flurstücke 1011
und 1036, Gemarkung Gröbzig. Für
den Bereich der Auffahrt im Bereich des öffentlichen Gehweges ist nach
Erteilung der Baugenehmigung eine dingliche Sicherung zu veranlasen. |
Der Genehmigungsbehörde wird der Hinweis gegeben, dass z. Z. die Landesstraßenbaubehörde Niederlassung Ost ein Planverfahren für den Ausbau der Jahnstraße betreibt und deshalb ggf. im Verfahren beteiligt werden sollte. Weiterhin muss im Genehmigungsverfahren geklärt werden, ob die verbleibende Restbreite des Fußweges ausreichend für den Durchgangsverkehr ist. |