Betreff
Überplanmäßige Aufwendung beim PSK 12610.13000.525100, Fahrzeughaltung Feuerwehr in Höhe von 45.000 €
Vorlage
EGSA/169/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 105 Abs.1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) i.V.m. § 5 Abs.6 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über überplanmäßige Aufwendungen bei dem Produktsachkonto 12610.13000.525100 in Höhe von 45.000 € für die Reparatur des defekten Wassertank des TLF der Ortsfeuerwehr Weißandt-Gölzau mit dem amtlichen Kennzeichen KÖT-WG 112 sowie die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für den Zeitraum der Reparatur (13 Wochen) .