Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahlen am 25.05.2014
Vorlage
EGSA/087/2014
Aktenzeichen
129102
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zu den Ortschaftsräten in den Ortschaften Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig, Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reinsdorf, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Weißandt-Gölzau, Werdershausen, Wieskau, Wörbzig und Zehbitz am 25.05.2014:

 

Einsprüche gegen die Wahlen lagen nicht vor. Die insgesamt 24 Ortschaftsratswahlen in den oben genannten Ortschaften sind gültig.