Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl am 25.05.2014
Vorlage
EGSA/081/2014
Aktenzeichen
129102
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Stadtrat am 25.05.2014:

 

Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ist gültig.