Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl am 25.05.2014
Vorlage
EGSA/081/2014
Aktenzeichen
129102
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Stadtrat am 25.05.2014: Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ist gültig. |