Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig der StadtSüdliches Anhalt
Vorlage
EGSA/010/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Errichtung Gartenhaus (für Gartengeräte/ -möbel), Errichtung Carport" der Antragstellerin Familie Mandy und Christian Dreßler in der Straße "An den Halden 19" im Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Reihenhausring Gröbzig" im Ortsteil Gröbzig, Flur 1, Flurstück 4/81 in der Gemarkung Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt“, gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der Einhaltung der im Plan festgelegten überbaubaren Grundstücksfläche.