Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben der Antragstellerin Quellendorfer Landwirte GbR „Wesentliche Änderung der bestehenden Rinderanlage“ auf den Flurstücken 1004, 1007, 1008, 1009, 1010, 1014, 1022, 1035, 1038, 1039 und 1040 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 BauGB zu erklären. Das
anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 79b Wassergesetz Sachsen-Anhalt auf dem Grundstück der Antragstellerin zu
beseitigen. Die
Genehmigungsbehörde wird darauf hin gewiesen, das die im Antrag getroffene
Aussage, dass zur gesicherten Zuwegung zum Standort 2 Zufahrten vorhanden
sind falsch ist. Die sogenannte "Umgehungsstraße" ist keine
öffentliche Straße und kann auf Grund der vorgelegten Unterlagen nicht zur
Erschließung herangezogen werden. Die Zuwegung erfogt demzufolge ausschließlich
über die Molkereistraße. Aus diesem Grund sollen die im Antrag getroffenen
Aussagen zum Lärmschutz unter diesem Aspekt nochmals überprüft werden. |