Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben "Erweiterung der Milchvieh- und Rinderanlage Quellendorf"
Vorlage
EGSA/163/2013
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben der Antragstellerin Quellendorfer Landwirte GbR „Wesentliche Änderung der bestehenden Rinderanlage“ auf den Flurstücken 1004, 1007, 1008, 1009, 1010, 1014, 1022, 1035, 1038, 1039 und 1040 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 BauGB zu erklären.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 79b Wassergesetz Sachsen-Anhalt  auf dem Grundstück der Antragstellerin zu beseitigen.

 

Die Genehmigungsbehörde wird darauf hin gewiesen, das die im Antrag getroffene Aussage, dass zur gesicherten Zuwegung zum Standort 2 Zufahrten vorhanden sind falsch ist. Die sogenannte "Umgehungsstraße" ist keine öffentliche Straße und kann auf Grund der vorgelegten Unterlagen nicht zur Erschließung herangezogen werden. Die Zuwegung erfogt demzufolge ausschließlich über die Molkereistraße. Aus diesem Grund sollen die im Antrag getroffenen Aussagen zum Lärmschutz unter diesem Aspekt nochmals überprüft werden.