Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB
Vorlage
EGSA/168/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Sturm- und Regenwasserschaden, Abriss des alten Gerätehauses und Errichtung/Ersatz durch neues Gartenhaus“ der Bauherrin Kerstin Neubert, Peter-Büttner-Straße 3 in 06369 Südliches Anhalt, OT Gnetsch; Flur 1, Flurstück 140/11, Gemarkung Gnetsch  im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „An der Kleinweißandter Straße“ im Ortsteil Gnetsch gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur Einhaltung der im Plan festgesetzten Baugrenze.