Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem § 8 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur 3 der Gemarkung Cösitz hat eine Größe von 73.244 m² und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstücke 1096, 1095, 1092, 120/118, 1088, 1087, 120/66, 1067, 1090 der Flur 5 Gemarkung Weißandt-Gölzau im Osten : Flurstücke 1009, 1019 der Flur 2 Gemarkung Radegast im Süden : Flurstücke 145/7, 143/95, 143/92, 143/90, 143/88, 143/86, 143/84 der Flur 3 Gemarkung Cösitz im Westen : Flurstück 1120 der Flur 5 Gemarkung Weißandt-Gölzau Flurstücke 146/3, 146/2 der Flur 3 der Gemarkung Cösitz Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |