Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/192/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 35 Absätze 2 und 3 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  Aufstellung Container für Kleingeräte“ des Antragstellers SV 85 Glauzig e. V. in der Ortschaft Glauzig der Stadt Südliches Anhalt, Am Freibad, Flur 1, Flurstücke 127 und 128, Gemarkung Glauzig.

 

Die Stadt Südliches Anhalt gestattet als Eigentümerin die Nutzung der Flurstücke 127 und 128 der Flur 1 der Gemarkung Glauzig.