Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/192/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches
Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 35
Absätze 2 und 3 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem
Bauantrag „Aufstellung Container für
Kleingeräte“ des Antragstellers SV 85 Glauzig
e. V. in der Ortschaft Glauzig der Stadt Südliches Anhalt, Am Freibad, Flur
1, Flurstücke 127 und 128, Gemarkung Glauzig. Die
Stadt Südliches Anhalt gestattet als Eigentümerin die Nutzung der Flurstücke
127 und 128 der Flur 1 der Gemarkung Glauzig. |