Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag sowie zu einem Antrag auf Abweichung gemäß § 66 Bauordnung LSA
Vorlage
EGSA/116/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt stimmt auf der Grundlage der §§ 66 und 6 der Bauordnung (BauO) LSA für das Vorhaben „Wiederaufnahme der Nutzung der ehem. Gaststätte als Imbiss mit angrenzendem Saal für Familienfeiern und Verkaufskiosk“ des Bauherrn Siegfried Gruneberg, Dorfstraße 52, Flur 3, Flurstück 49/1 in der Gemarkung Scheuder, zu.

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt für das Vorhaben „ Wiederaufnahme der Nutzung der ehem. Gaststätte ais Imbiss mit angrenzendem Saal für Familienfeiern und Verkaufskiosk“ des Antragstellers Siegfried Gruneberg.