Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/110/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 35  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Änderungsantrag vom 22.03.2011 zum Bauantrag vom 08.10.2009 „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Geflügel mit 76.000 Junghennenplätzen und 8.000 Plätzen für Junghähne (Broilerelterntieraufzucht) in 5 Ställen und dazugehörenden Nebeneinrichtungen (3 Mischfuttersilobehälter, 11 Flüssiggaslagerbehälter, 5 Sammelbehälter für Reinigungsabwasser, 1 Kadavercontainer) - Junghennenaufzuchtanlage“  auf den Flurstücken 1000, 1001, 1002 und 1003 der Flur 6 der Gemarkung Zehbitz des Bauherrn WIMEX Agrarprodukte Import und Export GmbH für die Teilbereiche Sanitärtrakt sowie Abwassersammelgruben für Stallreinigungswasser.