Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Görzig gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 "Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Scherbelberg" der Stadt Köthen
Vorlage
GÖR/040/2010
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig beschließt auf der Grundlage des § 4 (2) Baugesetzbuch, dass die Gemeinde Görzig zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 „Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Scherbelberg“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.