Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat Piehen beschließt für den Fall der gesetzlichen Zuordnung zur Stadt Südliches Anhalt die Einrichtung einer Ortschaftsverfassung gemäß § 86 Abs. 1 a Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), Neufassung vom 10. August 2009 für das Gebiet der bisherigen Gemeinde Piethen. In der Ortschaft Piehen wird nach Zuordnung zur Stadt Südliches Anhalt ein Ortschaftsrat gebildet mit einem Ortsbürgermeister gemäß § 86 Abs.2 GO LSA. Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates wird auf 6 festgelegt. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsbürgermeister. Das Ortsrecht in der Gemeinde Piethen bleibt bestehen. Der Ortschaftsrat nimmt die Aufgaben nach § 87 Abs. 3 GO LSA i. V. m. Abs. 2 wahr. |