Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 9
Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Gröbzig für den Umfang, den
Untersuchungsrahmen und den Detaillierungsgrad des Umweltberichtes zum
sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgende Ergänzungen fordert: Bei 1.3.2 (Datenquellen) sowie unter 5.1. und in der Tabelle 5.2.
FFH-Vorprüfung der Unterlagen sollten nicht nur die Arten der Anhänge II, IV
und V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) berücksichtigt werden, sondern auch die
der Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt. (siehe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 39,
2004) Rote Liste „Gefährdete Biotoptypen“ - mit Gefährdungskategorien 52 Rote Listen „Wirbellose“ - mit Gefährdungskategorien 4 Rote Listen
„Wirbeltiere“
- mit Gefährdungskategorien 2 Rote Listen „Farn- und
Blütenpflanzen“ - mit Gefährdungskategorien je eine Rote Liste für Algen, Flechten, Flechtengesellschaften, Moose
und Moosgesellschaften Arten und Biotope aus diesen „Roten Listen“ finden sich nicht nur in
Gebieten mit Schutzstatus (LSG, FND, ND, NSG, FFH-Gebiete), sondern auch in
und um Eignungs- und Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Unter diesem
Gesichtspunkt sollten Fauna, Flora, Habitat generell mit Hilfe geeigneter Methoden
untersucht werden. Die Stadt Gröbzig gibt den Hinweis, die vorhandenen Landschaftspläne
der Gemeinden, die Unterlagen der abgeschlossenen Planfeststellungsverfahen
und rechtskräftigen Bauleitplanungen sowie die Gutachten der
Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Windenergieanlagen als Datenquelle mit zu nutzen. |