Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig zum sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg"
Vorlage
GRÖ/003/2010
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Gröbzig für den Umfang, den Untersuchungsrahmen und den Detaillierungsgrad des Umweltberichtes zum sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgende Ergänzungen fordert:

Bei 1.3.2 (Datenquellen) sowie unter 5.1. und in der Tabelle 5.2. FFH-Vorprüfung der Unterlagen sollten nicht nur die Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) berücksichtigt werden, sondern auch die der Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt.

(siehe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 39, 2004)

 

Rote Liste „Gefährdete Biotoptypen“                -    mit Gefährdungskategorien

 

52 Rote Listen „Wirbellose“                               -     mit Gefährdungskategorien

 

  4 Rote Listen „Wirbeltiere“                               -     mit Gefährdungskategorien

 

  2 Rote Listen „Farn- und Blütenpflanzen“       -    mit Gefährdungskategorien

 

je eine Rote Liste für Algen, Flechten, Flechtengesellschaften, Moose und Moosgesellschaften

 

 

Arten und Biotope aus diesen „Roten Listen“ finden sich nicht nur in Gebieten mit Schutzstatus (LSG, FND, ND, NSG, FFH-Gebiete), sondern auch in und um Eignungs- und Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Unter diesem Gesichtspunkt sollten Fauna, Flora, Habitat generell mit Hilfe geeigneter Methoden untersucht werden.

 

 

Die Stadt Gröbzig gibt den Hinweis, die vorhandenen Landschaftspläne der Gemeinden, die Unterlagen der abgeschlossenen Planfeststellungsverfahen und rechtskräftigen Bauleitplanungen sowie die Gutachten der Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz  zu Windenergieanlagen  als Datenquelle mit zu nutzen.