Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Wieskau zu einem Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Vorlage
WIE/037/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau erklärt auf der Grundlage der §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Gemeinde Wieskau nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. BauGB zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen (WKA) auf dem Flurstück 109 der Flur 1 in der Gemarkung Wieskau  durch die Windpark GmbH & Co. Trebbichau KG.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau beschließt, dass gegen die Errichtung von 3 Windkraftanlagen auf dem Flurstück 109 der Flur 1 in der Gemarkung Wieskau  durch die Windpark GmbH & Co. Trebbichau KG seitens der Gemeinde Wieskau keine immissionsschutzrechtlichen Einwände und Bedenken bestehen.