Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu einer Kreditaufnahme bis zu einen Höchstbetrag von 20.000 Euro
Vorlage
TRE/027/2009
Aktenzeichen
205001/Trebb/Darl2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne beschließt die Bürgermeisterin zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 100 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt ein Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 € aufzunehmen.  Vor der Darlehensaufnahme ist von der Verwaltung die tatsächlich notwendige Kredithöhe nach haushaltrechtlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung aller voraussichtlich eingehenden Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres festzulegen.

 

Das Darlehen ist bei der Bank vorzunehmen, die den besten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

  1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.
  2. Auszahlung 100 %.
  3. Zahlungsweise von Zins und Tilgung vierteljährlich nachträglich, erstmals zum

30.09.2009

  1. Die Zinsbindung dieses Darlehens soll 5 Jahre betragen.
  2. Die Laufzeit des Darlehens soll 5 Jahre betragen.
  3. Das Darlehen soll nach 5 Jahren getilgt sein.

 

Der Gemeinderat ist in seiner darauf folgenden Sitzung darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank der Kredit aufgenommen wurde.