Beschlussvorschlag: |
Der
Stadtrat der Stadt Gröbzig legt als Wahltag für die Neuwahl des
ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Gröbzig, den 27. September 2009 fest. Die Wahl
findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 60 Abs. 1
Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3
Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)). Im Falle
einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 18.10.2009 in der Zeit von 08.00
Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GO LSA). Der
Stadtrat der Stadt Gröbzig setzt das Ende der Einreichungsfrist für
Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den 31.08.2009, 18.00 Uhr, fest
(§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt
(KWO LSA). Der Termin
für die Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen durch den
Stadtrat der Stadt Gröbzig wird auf den 01.09.2009 festgesetzt (§ 30 Abs. 2
KWG LSA). Zugleich
wird der Beschluss Nr. GRÖ-SR-77-11/2008 vom 13.11.2008 zur Verschiebung der
Bürgermeisterwahl aufgehoben. Der als
Anlage beigefügte Text der Stellenausschreibung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und wird im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches
Anhalt“ bekannt gemacht. |