Betreff
Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit, Festlegung des Endes der Einreichnungfrist für die Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters sowie die Festlegung des Termins für die Beschlussfassung über die Zulassung von Bewerbern zur Bürgermeisterwahl
Vorlage
GRÖ/051/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig legt als Wahltag für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Gröbzig, den 27. September 2009 fest.

 

Die Wahl findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)).

Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 18.10.2009 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GO LSA).

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig setzt das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den 31.08.2009, 18.00 Uhr, fest (§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt (KWO LSA).

 

Der Termin für die Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen durch den Stadtrat der Stadt Gröbzig wird auf den 01.09.2009 festgesetzt (§ 30 Abs. 2 KWG LSA).

 

Zugleich wird der Beschluss Nr. GRÖ-SR-77-11/2008 vom 13.11.2008 zur Verschiebung der Bürgermeisterwahl aufgehoben.

 

Der als Anlage beigefügte Text der Stellenausschreibung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“  bekannt gemacht.