Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
GRÖ/025/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB das Einvernehmen der Stadt Gröbzig zu dem Bauantrag „Erweiterung Büro mit Betriebsleiterwohnung“ des Bauherrn Dr. Christian Schmidt in Gröbzig, Könnernsche Straße, Flurstücke 92 und 93 der Flur 2 in der Gemarkung Gröbzig.

 

Die Genehmigungsbehörde wird darauf hingewiesen, dass die durch den naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand im Sinne des § 18 NatSchG LSA erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in den Unterlagen des Bauantrages fehlen.