Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungname der Gemeinde Schortewitz gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Bauvoranfrage
Vorlage
SCHOR/013/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz versagt auf der Grundlage des § 36 BauGB gemäß § 35 Abs. 1 und 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Schortewitz zu der Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses“ der Bauherrn Sandra Gräfe und Marcus Stammnitz, Flur 3, Flurstück 86 in der Gemarkung Schortewitz. |