Betreff
Beeratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Quellendorf gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag
Vorlage
QUE/002/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1. BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Quellendorf zu dem Bauantrag „Errichtung eines Rinderstalles in der Milchviehanlage Quellendorf“ der Bauherrin Quellendorfer Landwirte GbR auf den Flurstücken 20/1, 21/3 und 1002 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.

 

Die Gemeinde Quellendorf bittet im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens um Prüfung folgender Sachverhalte:

 

  1. Im Genehmigungsverfahren soll überprüft werden, ob die Mindestentfernung nach TA - Luft und TA - Lärm zur nächsten Wohnbebauung eingehalten wird, um dadurch zu klären, ob die von der Rinderanlage ausgehenden Belastungen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorrufen.
  2. Die bereits vorhandenen Vorbelastungen an Lärm- und Geruchsimmissionen sind bei der Prüfung des Bauantrages zu berücksichtigen.
  3. Es ist zu prüfen, ob alle technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Geruchs- und Lärmemissionen der Stallanlage im Bauantrag beachtet wurden.