Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 10 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 11 der neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) zur Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Formstücken unter Verwendung von Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren
Vorlage
GRÖ/130/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 5 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV, dass die Stadt Gröbzig das Einvernehmen  zur Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Formstücken unter Verwendung von Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren mit einer Produktionsleistung von 10 Tonnen oder mehr je Stunde des Antragstellers Klebl GmbH, Köthener Straße 40 in 06388 Gröbzig auf den Flurstücken 48/3, 4973, 50/2, 51/2, 1009 der Flur 1 der Gemarkung Gröbzig und den Flurstücken 74/4, 74/6, 75/3, 1017 der Flur 6 der Gemarkung Edderitz erklärt.

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Stadt Gröbzig zu dem o. g. Antrag.