Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat Werdershausen am 30.11.2008
Vorlage
GRÖ/126/2008
Aktenzeichen
GRÖ/Fe/129103
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Auf Grundlage der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
vom 27.02.2004, in der derzeit geltenden Fassung, trifft der Stadtrat der
Stadt Gröbzig folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Ortschaftsrat
Werdershausen am 30.11.2008: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl
zum Ortschaftsrat der Ortschaft Werdershausen ist gültig. |